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Einwände im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kranenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Änderung des Flächennutzungsplans bezogen auf die geplante Aufstellung der Windkraftanlagen im Kranenburger Reichswald habe ich folgende schwerwiegende Einwände:
zur Problematik in den Konzentrationszonen des Reichswaldes Kranenburg
Neben den vorgenannten Gründen gegen den Flächennutzungsplan bestehen folgende rechtliche Bedenken, welche offensichtlich ebenfalls nicht bei der Planung berücksichtigt wurden.
Wie ist diese offensichtliche Rechtsbeugung möglich und zu vertreten?
Zur Erinnerung die Essenz aus dem Gebietsentwicklungsplan GEP99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
ziel 1 wald schützen – eingriffe vermeiden oder ausgleichen
ziel 2 wald vermehren und verbessern
ziel 3 den wind landschaftsverträglich zur stromgewinnung nutzen
• die ziele der walderhaltung und der waldvermehrung genießen im regierungsbezirk düsseldorf aufgrund desunterdurchschnittlichen waldanteils einen besonders hohen stellenwert.
• arten- und biotopschutz, naturnahe oder extensiv genutzte biotope, vor allem wälder …. sind rückzugsgebiete und ersatzlebensräume für heimische tier- und pflanzenarten.
• die dargestellten waldbereiche sollen nach fläche und funktion zur erfüllung ihrer nutz-, schutz- und erholungsfunktionen erhalten bleiben. auch die inanspruchnahme der im maßstab des gep nicht darstellbaren kleinflächen ist zu vermeiden.
• die waldflächen im regierungsbezirk düsseldorf haben sich seit der erstellung des gebietsentwicklungsplan 1986 und des dazu erarbeiteten forstlichen fachbeitrages (datenbasis 1976) nur in geringem umfang verändert. die zunahme der waldfläche in den waldarmen teilbereichen ist für die zukunft anzustreben.
“Gutachten“ sollen nun die widersprüchlichen Gesetze und damit die einhergehenden Grauzonen überbrücken, z.b mit neu erfundenen Wortschöpfungen wie “harte und weiche Tabuzone“. Bestehende Gesetze zum Erhalt und Schutz der Wälder werden dadurch untergraben und ignorieren!
Besonders deutlich wird diese verheerende Tatsache dadurch, dass die Stadt Kleve ebenfalls im Klever Reichswald Konzentrationzonen plant, die über die fragmentierten und verschachtelten Flächen den gesamten Wald zum Industriegebiet umfunktioniert. Es gibt keinen Grund, dass die Stadt Goch und auch die Gemeinde Kranenburg ebenfalls über Gutachten weitere angeblich “minderwertige Waldbereiche“ im Reichswald finden lassen können. Damit sind Tür und Tor offen, den gesamten Reichswald NRW in ein “unbegehbares“ Industriegebiet“ zu verwerten.
Ein maßgebliches Problem zeigt sich auch im nicht erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahren: die rechtlich zweifelhaften Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan erfordern nach dem Abhaken der Landesregierung nur noch eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz durch den Kreis Kleve. In dieser aufgebauten gesetzlichen Grauzone wird dies ein Problem darstellen?:
Ein Bebauungsplan sowie ein Baugenehmigungsverfahren mit Auflagen und Abnahmen und den Bauüberwachungen, ist angeblich “nicht erforderlich“? Der Wald wird besser ohne Kontrolle zerstört!
Bebauungspläne sind aus meiner Sicht als Dipl.Ing und Architektin/Planerin für diese Industrieanlagen unerlässlich. Festgelegte Konzentrationszonen für industrielle Windkraftanlagen aus einem Gutachten haben baurechtlich überhaupt keine Relevanz. Sie könnten hier lediglich als Vorschlag dienen für die Aufstellung eines B.Planes, der dann alle Instanzen bis zur Rechtskraft durchlaufen muss. Danach wäre rechtskonform ein Bauantrag zu stellen, der auch wieder alle Genehmigungsinstanzen durchlaufen muss. Das ist durchaus in ein paar Monaten zu schaffen bei dem guten Willen der Behörden. Warum sind diese normalen Verfahren in unserem Rechtsstaat nicht mehr so vorgesehen? Allerdings steht fest, dass die bestehende Rechtslage im Gesamtkontext keine Grundlage für einen B.-Plan für Windkraftanlagen in landschaftsgeschützten Wäldern liefert. Da bietet es sich an, auf diese grundlegenden Verfahren einfach zu verzichten?
Spätestens hier zeigt sich eindrucksvoll die Verantwortungslosigkeit für das Gemeinwohl der Bürger und die Gleichgültigkeit über die Zerstörung der Natur aus kommerziellen Gründen, getarnt als Energiewende, forciert mit Angst einflößender Propaganda und Unwahrheiten.
Sind eigentlich die Gutachter schadensersatzpflichtig wenn sie in diesen gesetzlichen Grauzonen ihr Unwesen treiben mit dem unermesslichen Schaden für Mensch und Natur? Oder sie, Herr Steins oder die Mitglieder der Fraktionen? Sie wollen doch wohl nicht behaupten diese Rechtsproblematik nicht zu kennen? Ich meine sie wirklich persönlich!
Nun, es wird sich zeigen…..
Fakt ist außerdem, dass das ideologische Vorgehen von Bund, Land und Kommunen maßgebliche Grundvoraussetzungen für den Umweltschutz und damit dem Klimaschutz ignorieren.
Die Maßnahme Windräder innerhalb von Wäldern oder Waldbereichen zu erlauben ist nur der Schlusspunkt in einer weiten Kette der Zerstörung des Lebensraums Wald, den wir uns, unseren Kindern, Enkeln und der Natur nicht zumuten dürfen:
Alle Aussagen sind wissenschaftlich fundiert und nachzulesen z.B in:
Gesetze können diese Tatsachen nicht verändern, im Gegenteil, ihre Gutachten bestätigen sie!
Fazit:
Aus allen vorgebrachten Gründen ist eine weitere Reduzierung und Zerstörung von Waldflächen durch die industrielle Nutzung für Windraftanlagen in unserem Naturerbe Wald verantwortungslos und nicht zulässig.
Sie stehen im krassen Gegensatz zu den proklamierten Zielen der Walderhaltung, Waldver-besserung und der Waldvermehrung.
(Definition Ignoranz: Unwissenheit, auch Unwissen, Unkenntnis oder Missachtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person etwas – möglicherweise absichtlich – nicht kennt, nicht wissen will oder nicht beachtet, missachtet…. wikipedia.org)
Ein Energiewandel hin zu “umweltverträglichen“ Strom ist für unsere Zukunft von essentieller Bedeutung.
Die im hier beschriebenen Fall einhergehende Umweltzerstörung konterkariert allerdings den Umweltschutzgedanken und jeden gesunden Menschenverstand. Der von fossilen Brennstoffen bedrohte Sauerstoffspender (Baum), wird durch das Aufstellen von Windrädern einfach abgehackt. Die Energiewende darf nicht als Anlass genommen werden, die Natur und die Ökosysteme noch mehr zu zerstören und damit die Lebensgrundlagen für unsere Kinder und Enkel zu vernichten.
Die Energiewende wurde initiiert um die Natur zu schützen, nicht um sie zu zerstören!
Mit undemokratischen Zwangsmassnahmen aus “ökonomischen Gründen“ werden die nach-wachsenden Ressourcen für die Energiewende nachhaltig zerstört. Dieser Irr-Sinn darf nicht weiter betrieben werden.
mit herzlichen Grüßen
Josefa Liebrand
PS: Ich gehe davon aus, dass meine Einwände und Erkenntnisse keinen Einfluss auf ihr weiteres Vorgehen haben. Aber keiner von ihnen wird später behaupten können, er habe es nicht gewusst. Das ist für mich ein kleiner Trost – wählbar ist für mich niemand von ihnen! –
Bürgerproteste gegen Grüne 20.06.2015