bürgerbrief an die gemeinde kranenburg

Windkraftanlage-reichswald

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Einwände im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kranenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Änderung des Flächennutzungsplans bezogen auf die geplante Aufstellung der Windkraftanlagen im Kranenburger Reichswald habe ich folgende schwerwiegende Einwände:

zur Problematik in den Konzentrationszonen des Reichswaldes Kranenburg

  • Bei den Windkraftanlagen handelt es sich um extrem schallemissionsstarke Industrieanlagen die weder in Gewerbe- noch in Industriegebieten baurechtlich-emissionstechnisch zulässig sind. Hierzu müssen spezielle Industrieparks ausgewiesen werden. Diese Anlagen in die Ruhe- und Erholungszonen unserer Waldgebiete zu errichten, zerstört den Erholungswert zu 100 %. Der Wald als Rückzugsgebiet und Lebensraum für Tiere wird durch die lärmenden Industrieanlagen ebenfalls in seiner Natürlichkeit in weiten Teilen vollkommen zerstört. Der Lärm ist auf Grund der hohen Emissionsbelastung für Mensch und Tier unzumutbar.
  • Durch die “bizarren Formen der Konzentrationzonen“ für diese Windräder, die sich teils verspielt und kurvenreich um alte Hügelgräber winden, soll dem Landschaftsschutz und dem kulturellen Naturerbe ausreichend Raum gegeben werden. Tatsächlich mutiert der Wald hier zu einer industriellen Großbaustelle und wird in seiner Ganzheit zerstört. Aus den bizarren Konzentrationsflächen wird ein einziger Industriepark.
  • Waldbereiche mögen per Gutachten als „minderwertig“ eingestuft werden. Diese Bereiche dann als Industriegebiete zu nutzen macht den Wald dadurch nicht nur unwertig sondern vernichtet ihn in seiner ursprünglich lebensspendenden Funktion. Übrig bleibt ein Industriegebiet, von Mensch und Tier gemieden, ökologisch unwiederbringlich zerstört.

Neben den vorgenannten Gründen gegen den Flächennutzungsplan bestehen folgende rechtliche Bedenken, welche offensichtlich ebenfalls nicht bei der Planung berücksichtigt wurden.

  • In Artikel 20 a des Grundgesetzes ist in Deutschland das Leitbild der Nachhaltigkeit seit dem Jahre 1994 als Staatsziel verankert als Folge der Agenda 21.
  • Entgegen der Agenda 21, dem Gebietsentwicklungsplans GEP 99 der Landesregierung NRW, dem Landschaftschutzgesetz, die 2007 von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt,….(die Aufzählung ist nicht vollständig!) wurde von der Bundes- und Landesregierung beschlossen, dass o.g. Industrieanlagen auch in Wäldern (mit riesigen Waldflächenverlusten) gebaut werden sollen. Hierdurch sind Gesetzeslücken und Grauzonen entstanden, die Raum für die unrechtmäßige Zerstörung von unserem Naturerbe Wald, in diesem Fall dem Kranenburger Reichswald, gibt.

Wie ist diese offensichtliche Rechtsbeugung möglich und zu vertreten?

Zur Erinnerung die Essenz aus dem Gebietsentwicklungsplan GEP99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf:

ziel 1 wald schützen – eingriffe vermeiden oder ausgleichen
ziel 2 wald vermehren und verbessern
ziel 3 den wind landschaftsverträglich zur stromgewinnung nutzen
• die ziele der walderhaltung und der waldvermehrung genießen im regierungsbezirk düsseldorf aufgrund desunterdurchschnittlichen waldanteils einen besonders hohen stellenwert.
• arten- und biotopschutz, naturnahe oder extensiv genutzte biotope, vor allem wälder …. sind rückzugsgebiete und ersatzlebensräume für heimische tier- und pflanzenarten.
• die dargestellten waldbereiche sollen nach fläche und funktion zur erfüllung ihrer nutz-, schutz- und erholungsfunktionen erhalten bleiben. auch die inanspruchnahme der im maßstab des gep nicht darstellbaren kleinflächen ist zu vermeiden.
• die waldflächen im regierungsbezirk düsseldorf haben sich seit der erstellung des gebietsentwicklungsplan 1986 und des dazu erarbeiteten forstlichen fachbeitrages (datenbasis 1976) nur in geringem umfang verändert. die zunahme der waldfläche in den waldarmen teilbereichen ist für die zukunft anzustreben.

“Gutachten“ sollen nun die widersprüchlichen Gesetze und damit die einhergehenden Grauzonen überbrücken, z.b mit neu erfundenen Wortschöpfungen wie “harte und weiche Tabuzone“. Bestehende Gesetze zum Erhalt und Schutz der Wälder werden dadurch untergraben und ignorieren!

Besonders deutlich wird diese verheerende Tatsache dadurch, dass die Stadt Kleve ebenfalls im Klever Reichswald Konzentrationzonen plant, die über die fragmentierten und verschachtelten Flächen den gesamten Wald zum Industriegebiet umfunktioniert. Es gibt keinen Grund, dass die Stadt Goch und auch die Gemeinde Kranenburg ebenfalls über Gutachten weitere angeblich “minderwertige Waldbereiche“ im Reichswald finden lassen können. Damit sind Tür und Tor offen, den gesamten Reichswald NRW in ein “unbegehbares“ Industriegebiet“ zu verwerten.

Ein maßgebliches Problem zeigt sich auch im nicht erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahren: die rechtlich zweifelhaften Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan erfordern nach dem Abhaken der Landesregierung nur noch eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz durch den Kreis Kleve. In dieser aufgebauten gesetzlichen Grauzone wird dies ein Problem darstellen?:

  • z.B. liegt das Naturschutzgebiet mit den besonders geschützten Bereichen der Naturwaldzelle und den Wildnisgebieten in unmittelbarer Nähe. Sinnvolle naturschutzbedingte Abstände sind hier nicht vorgesehen, oder?
  • der GEP 99 verlangt Ausgleichsflächen…. nichts davon im Flächennutzungsplan?

Ein Bebauungsplan sowie ein Baugenehmigungsverfahren mit Auflagen und Abnahmen und den Bauüberwachungen, ist angeblich “nicht erforderlich“? Der Wald wird besser ohne Kontrolle zerstört!

Bebauungspläne sind aus meiner Sicht als Dipl.Ing und Architektin/Planerin für diese Industrieanlagen unerlässlich. Festgelegte Konzentrationszonen für industrielle Windkraftanlagen aus einem Gutachten haben baurechtlich überhaupt keine Relevanz. Sie könnten hier lediglich als Vorschlag dienen für die Aufstellung eines B.Planes, der dann alle Instanzen bis zur Rechtskraft durchlaufen muss. Danach wäre rechtskonform ein Bauantrag zu stellen, der auch wieder alle Genehmigungsinstanzen durchlaufen muss. Das ist durchaus in ein paar Monaten zu schaffen bei dem guten Willen der Behörden. Warum sind diese normalen Verfahren in unserem Rechtsstaat nicht mehr so vorgesehen? Allerdings steht fest, dass die bestehende Rechtslage im Gesamtkontext keine Grundlage für einen B.-Plan für Windkraftanlagen in landschaftsgeschützten Wäldern liefert. Da bietet es sich an, auf diese grundlegenden Verfahren einfach zu verzichten?

Spätestens hier zeigt sich eindrucksvoll die Verantwortungslosigkeit für das Gemeinwohl der Bürger und die Gleichgültigkeit über die Zerstörung der Natur aus kommerziellen Gründen, getarnt als Energiewende, forciert mit Angst einflößender Propaganda und Unwahrheiten.

Sind eigentlich die Gutachter schadensersatzpflichtig wenn sie in diesen gesetzlichen Grauzonen ihr Unwesen treiben mit dem unermesslichen Schaden für Mensch und Natur? Oder sie, Herr Steins oder die Mitglieder der Fraktionen? Sie wollen doch wohl nicht behaupten diese Rechtsproblematik nicht zu kennen? Ich meine sie wirklich persönlich!

Nun, es wird sich zeigen…..

Fakt ist außerdem, dass das ideologische Vorgehen von Bund, Land und Kommunen maßgebliche Grundvoraussetzungen für den Umweltschutz und damit dem Klimaschutz ignorieren.

Die Maßnahme Windräder innerhalb von Wäldern oder Waldbereichen zu erlauben ist nur der Schlusspunkt in einer weiten Kette der Zerstörung des Lebensraums Wald, den wir uns, unseren Kindern, Enkeln und der Natur nicht zumuten dürfen:

      • durch die vorherrschend exzessive Ausbeutung der Wälder als “erneuerbare Energien“ (Pelletheizungen, Kachelöfen, Kaminöfen, Verbrennung von geschredderten Bäumen in Energiekraftwerken zur Stromerzeugung.
      • durch den zusätzlichen Verkauf unserer Holzressourcen ins Ausland (siehe chinashipping)
      • durch die industrielle Bewirtschaftung der Wälder mit Harvestern und Forwardern, auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
      • durch die damit einhergehende Zerstörung der natürlichen Waldböden und des Waldes (CO2-Quelle statt CO2-Speicher!)
      • durch die Reduzierung des Alters der Bäume auf 40 – 60 Jahre bis zur Abholzung und damit die Zerstörung der natürlichen Kreisläufe und Rhythmen in der Natur. Bäume sind erst nach 80 bis 100 Jahren erntereif (WWF), es gibt kein ökologisch wichtiges altes Totholz mehr.
      • durch diese Destabilisierung der Wälder, speziell im letzten Jahrzehnt durch “naturnahe Forstwirtschaft“ die für die “minderwertigen Waldbereiche“ heute verantwortlich ist
      • durch den Klimawandel – bedingt auch durch die Zerstörung der Wälder und Ökosysteme weltweit
      • durch die immer stärker werdenden klimabedingten Stürme und Orkane, wodurch die instabilen minderwertigen Bäume der plantagenartig aufgeforsteten Wälder umknicken wie Streichhölzer
      • durch die “Unberechenbarkeit“ dieser zusätzlichen Verluste an Bäumen, Waldflächen und Ökosysteme, bis 2030 werden die stärksten Orkane nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch bei uns in Europa zur Tagesordnung gehören
      • durch das Ignoranzverhalten im Umgang mit der Natur in die Stille eines Waldökosystems Windkraftanlagen zu bauen, die wegen ihrer hohen Schallemissionen, inklusive Infraschall, weder in Gewerbegebieten noch in Industriegebieten angesiedelt werden dürfen
      • durch die unerlaubte zunehmende Fragmentierung, also Zerstückelung der Wälder, und daraus folgend der Verlust an Biodiversität und Destabilisierung
      • durch diese Zerstörung der Wälder geht deren Funktion als Kohlenstoffsenke verloren. Er wird so zur Kohlenstoffquelle. Die Zerstörung und Degradation der Wälder einschließlich ihrer Böden macht ca. 15 Prozent des vom Menschen verursachten Ausstoßes von Treibhaus-gasen aus
      • durch die Bewirtschaftung in Plantagen bindet die Vegetation im Durchschnitt nur ein Drittel der Kohlenstoffmenge, die ein unberührter Wald speichert. Zudem wird bis zu einem Viertel des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs freigesetzt, denn die gerodeten Waldböden müssen bearbeitet werden. Das können sie sich ja mal im Reichswald anschauen!

Alle Aussagen sind wissenschaftlich fundiert und nachzulesen z.B in:

  • Globale Waldzerstörung und ihre Auswirkungen auf Klima, Mensch und Natur wwf-studie 2011
  • UN Weltklimaorganisation IPCC: Tausende von Wissenschaftlern haben fünf Jahre geforscht und einen 5000 Seiten starken Bericht geschrieben: “Noch nie gab es einen so umfassenden Bericht über den Zustand der Erdsysteme, von deren Stabilität und Gleichgewicht unser Leben abhängt.“
  • Enzyklika Laudato Si 
von Papst Franziskus über die “Sorge für das gemeinsame Haus“.

Gesetze können diese Tatsachen nicht verändern, im Gegenteil, ihre Gutachten bestätigen sie!

Fazit:
Aus allen vorgebrachten Gründen ist eine weitere Reduzierung und Zerstörung von Waldflächen durch die industrielle Nutzung für Windraftanlagen in unserem Naturerbe Wald verantwortungslos und nicht zulässig.

Sie stehen im krassen Gegensatz zu den proklamierten Zielen der Walderhaltung, Waldver-besserung und der Waldvermehrung.

  • Unsere niederrheinische Landschaft liefert außerdem „auf der grünen Wiese“ bereits ausreichend Konzentrationsflächen für Windräder.
  • Die Energiemenge von vorhandenen Anlagen von Wind und Sonne deckt bereits heute die Energiemenge der Atomkraftwerke.
  • Eine grüne Energie-Grundversorgung, die die Stromnetzstabilität sichert, fehlt in Deutschland. Bisher dient dazu die Braunkohle – (mann verbrennt dazu als angebliche Alternative bereits heute unsere geschredderten Bäume und nennt das CO2 – neutral!)
  • Diese Energie-Grundversorgung durch Sonnen- und Windenergie ist nicht möglich: wenn die Sonne nicht scheint, oder wenn der Wind nicht weht – gibt es keinen Strom. außerdem können diese Energien auch bekanntlich nicht gespeichert werden.
  • Hierzu ist wohl eher die Forschung gefragt als unverantwortliches Handeln ignoranter Politiker.

(Definition Ignoranz: Unwissenheit, auch Unwissen, Unkenntnis oder Missachtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person etwas – möglicherweise absichtlich – nicht kennt, nicht wissen will oder nicht beachtet, missachtet…. wikipedia.org)

Ein Energiewandel hin zu “umweltverträglichen“ Strom ist für unsere Zukunft von essentieller Bedeutung.

Die im hier beschriebenen Fall einhergehende Umweltzerstörung konterkariert allerdings den Umweltschutzgedanken und jeden gesunden Menschenverstand. Der von fossilen Brennstoffen bedrohte Sauerstoffspender (Baum), wird durch das Aufstellen von Windrädern einfach abgehackt. Die Energiewende darf nicht als Anlass genommen werden, die Natur und die Ökosysteme noch mehr zu zerstören und damit die Lebensgrundlagen für unsere Kinder und Enkel zu vernichten.

Die Energiewende wurde initiiert um die Natur zu schützen, nicht um sie zu zerstören!

Mit undemokratischen Zwangsmassnahmen aus “ökonomischen Gründen“ werden die nach-wachsenden Ressourcen für die Energiewende nachhaltig zerstört. Dieser Irr-Sinn darf nicht weiter betrieben werden.

mit herzlichen Grüßen

Josefa Liebrand

PS: Ich gehe davon aus, dass meine Einwände und Erkenntnisse keinen Einfluss auf ihr weiteres Vorgehen haben. Aber keiner von ihnen wird später behaupten können, er habe es nicht gewusst. Das ist für mich ein kleiner Trost – wählbar ist für mich niemand von ihnen! –


Bürgerproteste gegen Grüne 20.06.2015

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